Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt (SWG) und deren Tochterfirma Stadt- und Wohnbau Service GmbH (SWSG) sind bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.   

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.swg-schweinfurt.de.  

 

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB 

Name und Anschrift des Unternehmens:  

Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt 

Klingenbrunnstraße 13 

97422 Schweinfurt 

 

Telefon: 09721 726-0 

E-Mail: info@swg-sw.de 

 

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen 

Die Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt und die Stadt- und Wohnbau Service GmbH Schweinfurt arbeiten stetig daran, ihre Website www.swg-schweinfurt.de gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.  

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV. 

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgen die Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt und die Stadt- und Wohnbau Service GmbH Schweinfurt gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.1 Konformitätsstufe AA (Zielstandard). 

 

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung 

Die Stadt- und Wohnbau GmbH und die Stadt- und Wohnbau Service GmbH sind deutsche Wohnungsunternehmen. Ihre Dienstleistungen auf dieser Webseite bestehen darin, Informationen zu Wohnungs-, Gewerbe- sowie Garagen-/Stellplatzangeboten bereitzustellen, Kontakt- und Serviceanfragen zu ermöglichen, Formulare/Downloads bereitzustellen sowie Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich um Mietobjekte zu bewerben.

 

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind 

Zur Nutzung der Angebote können Nutzerinnen und Nutzer Inhalte aufrufen, Downloads abrufen und über bereitgestellte Kontaktmöglichkeiten (z. B. Kontaktformular/Telefon/E-Mail) Anfragen stellen. Für Wohnungsangebote und Bewerbungen werden teilweise externe Portale eingebunden (siehe Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“). 

 

Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt 

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Webseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind. 

Die Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt und die Stadt- und Wohnbau Service GmbH haben zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite mittels der folgenden Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen (fortlaufende Selbstbewertung): 

  • Strukturierte Inhalte und Navigationsbereiche (z.B. Sprunglinks „Navigation überspringen“) 

  • Responsives Layout für unterschiedliche Endgeräte 

  • Fortlaufende Prüfung der Seiten anhand der Kriterien der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA 

  • Schulung/Sensibilisierung bei der Inhaltspflege (z.B. Alternativtexte, Überschriftenstruktur) 

  • Cookie-/Privatsphäre-Einstellungen zur kontrollierten Einbindung externer Inhalte 

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG AA). 

Auf Grundlage dieser Bewertung sind die Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt und die Stadt- und Wohnbau Service GmbH Schweinfurt zu dem Schluss gekommen, dass die Website www.swg-schweinfurt.de momentan teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar ist. Die SWG und SWSG arbeiten stetig daran, ihre Website hinsichtlich des BFSG zu verbessern. 

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei: 

  1. Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV 

a) Derzeit sind uns folgende Barrieren bekannt bzw. werden geprüft (Stand: 26.01.2026): 

      • PDF-Dokumente im Downloadbereich sind teilweise nicht barrierefrei (z.B. fehlende Tags/Struktur, nicht durchgängig maschinenlesbar). [in Bearbeitung]
      • Extern eingebundene Inhalte sind nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei, da sie von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Immobilienangebote über Immosolve im iFrame, Streaming-Videos über YouTube, Chat-/Assistenzfunktion „weblin“ sowie externe Karriere-/Bewerbungsseiten). [in Bearbeitung]
      • Es gibt derzeit keine integrierte Funktion zur Kontrastumschaltung, zur Schriftgrößenänderung oder einen Vorlese-/Text-to-SpeechModus. Nutzer können hierfür Browser-/Betriebssystemfunktionen verwenden. [in Bearbeitung] 

b) Maßnahmen  

      • PDF-Downloads werden schrittweise überarbeitet bzw. durch barrierefreie Alternativen ersetzt (Priorisierung der häufig genutzten Formulare). Ziel: bis 31.12.2026. [in Bearbeitung]

      • Für externe Inhalte werden – soweit möglich – barrierefreie Alternativen bereitgestellt (z.B. Kontaktaufnahme/Anfrage statt Portalnutzung) und wir treten mit den Anbietern in den Austausch. Ziel: fortlaufend, erste Verbesserungen bis 30.06.2026. [in Bearbeitung]

      • Prüfung, ob und wie eine zusätzliche Bedienhilfe (z.B. Schriftgrößen-/Kontrast-Tools oder Vorlese-Funktion) sinnvoll und rechtskonform umgesetzt werden kann. Ziel: Entscheidung bis 30.06.2026. [in Bearbeitung]

      • Wenn Sie ein Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns – wir stellen es Ihnen nach Möglichkeit in barrierefreier Form zur Verfügung.

      • Wenn externe Portale nicht nutzbar sind, können Sie Wohnungsanfragen/Bewerbungen alternativ telefonisch oder per EMail stellen (siehe Kontaktangaben). 

 

  1. Unverhältnismäßige Belastung  

Ältere Inhalte und Dokumente, die vor Einführung/Umsetzung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt wurden, können aus wirtschaftlichen Gründen nicht in jedem Fall kurzfristig vollständig nachbearbeitet werden. Wir priorisieren häufig genutzte Inhalte. [in Bearbeitung] 

 

  1. Inhalte, die nicht nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen 

Verlinkte Inhalte externer Websites, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der SWG liegen (reine externe Links), fallen nicht in den Anwendungsbereich. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. 

 

Externe Inhalte und Dienste 

Auf der Website sind externe Inhalte eingebunden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und daher möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. 

Dazu zählen insbesondere: 

  • eingebettete YouTube-Videos 

  • der Karrierebereich (Bewerbungsplattform Personio) 

  • eingebundene Immobilienangebote über Immosolve 

Diese Inhalte werden von Drittanbietern bereitgestellt. Eine vollständige Barrierefreiheit kann hierfür nicht gewährleistet werden. [in Bearbeitung]

 

Feedback und Kontaktangaben 

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne über folgende Wege melden: 

E-Mail: barrierefreiheit@swg-sw.de

Postanschrift und Ansprechpartner:

Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt 

Klingenbrunnstraße 13 

97422 Schweinfurt

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 05.01.2026 erstellt und zuletzt am 27.03.2026 überprüft.