Was bedeutet "Einkommensorientierte Förderung"?

Einkommensorientierte Förderung (kurz EOF) besagt, dass ein Mieter, abhängig von seinem Einkommen, einen Mietzuschuss erhält. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich hierbei nach der Höhe des Gesamteinkommens aller haushaltsangehöriger Personen pro Jahr. Es findet eine Unterscheidung in Stufe I, II und III statt. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der Mieter gemäß seines Einkommens in diese drei Stufen eigeteilt wird, sondern auch die Wohnung. Diese muss, um die Anforderung an eine EOF geförderte Wohnung erfüllen zu können, bereits vor Fertigstellung einer der Stufen zugeordnet werden. Diese frühzeitige Zuordnung bedeutet für den Mieter aber auch, dass ein Mieter mit Einkommensstufe III nicht in eine Wohnung, welche für einen Mieter der Einkommensstufe I vorgesehen ist, einziehen kann.

 

Wer berechnet meine Einkommensstufe?

Die genaue Berechnung und Einteilung in die drei Stufen erfolgt durch das Amt für soziale Leistungen der Stadt Schweinfurt.

 

Was benötige ich um eine EOF- geförderte Wohnung anmieten zu können?

Neben der Einteilung in eine der drei Stufen erhält der Mieter durch das Amt für soziale Leistungen auch gleichzeitig einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist notwendig um bei Abgabe seines Mietgesuchs bei der SWG eine Legitimation für die gewünschte Wohnung nachweisen zu können.

 

Was bedeuten die Einkommensstufen monetär?

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgende Darstellung lediglich als Richtschnur fungieren kann. Die unten aufgeführte Darstellung[1] ist stark vereinfacht. Die genauen Berechnungen erfolgen durch das Amt für soziale Leistungen  der Stadt Schweinfurt.






Wie hoch sind die Mietzuschüsse für die jeweiligen Stufen?

Folgende Mietzuschüsse gelten beispielsweise für die Ludwigstr. 30. Bei anderen Objekten können diese abweichen.

  • Zuschusshöhe Stufe I:    5,50 €/ m² Wohnfläche mtl.
  • Zuschusshöhe Stufe II:   4,00 €/ m² Wohnfläche mtl.
  • (Zuschusshöhe Stufe III: 2,50 €/m² Wohnfläche mtl.) - keine Wohnung dieser Stufe in dem Objekt vorhanden

 

Wie hoch sind die Mieten?

Für eine Wohnung in der Ludwigstraße 30 bedeutet der obige Mietzuschuss bei einer höchstzulässigen Miete von 11,00 €/m² Wohnfläche mtl. folgendes:

  • Endmiete für Mieter in Stufe I:   5,50 €/m² Wohnfläche mtl.
  • Endmiete für Mieter in Stufe II:  7,00 €/m² Wohnfläche mtl.
  • (Endmiete für Mieter in Stufe III: 8,50 €/m² Wohnfläche mtl.) - keine Wohnung dieser Stufe in dem Objekt vorhanden.

 

Was muss noch beachtet werden?

Nachdem der Wohnberechtigungsschein beim Amt für soziale Leistungen von Ihnen beantragt wurde und vorliegt, kann der Mietvertrag geschlossen werden. Vor Mietbeginn müssen Sie allerdings beim Amt für soziale Leistungen noch einen Antrag auf Mietzuschuss stellen um die oben aufgeführten Zuschüsse auch tatsächlich zu erhalten.

Nach diesem ersten Antrag muss alle drei Jahre erneut ein Antrag auf Mietzuschuss gestellt werden, da die Berechnung des Einkommens und die Einteilung in die jeweilige Stufe alle drei Jahre durch die Stadt Schweinfurt erneut durchgeführt werden muss.

Zusammengefasst - 3 Schritte zur EOF Wohnung:

  1. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Schweinfurt – Amt für soziale Leistungen stellen
  2. Interessentenbogen bei der SWG ausfüllen
  3. Mietzuschuss bei der Stadt Schweinfurt – Amt für soziale Leistungen  – stellen

 

[1] Stand 09/2023; Die Angaben in dieser Tabelle erfolgen ohne Gewähr