Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

In der Mietswohnung ist die Tierhaltung soweit erlaubt, wie sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zugerechnet werden kann.
Eine Kleintierhaltung bedarf daher keiner besonderen Erlaubnis. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Haltung gefährlicher oder einer größeren Anzahl an Kleintieren vorgesehen ist. Auch bei einer gewünschten Hundehaltung ist ein schriftlicher Antrag mit einer detaillierten Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe) unbedingt erforderlich.